Genug von der Gesundheitsreform?

Seit dem in Kraft treten des Personenfreizügigkeitsabkommen EU-Schweiz am 01.06.2002, sind Deutsche Ärzte und Zahnärzte bezüglich Wohnsitznahme und Berufsausübung ihren Schweizer Kollegen grundsätzlich gleichgestellt.

Die Attraktivität einer Praxiseröffnung oder Übernahme bzw. einer ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz hat sich unter den deutschen Ärzten bereits herumgesprochen. Immer mehr deutsche Mediziner füllen die Lücken, die durch den Mangel an geeigneten Praxisnachfolgern entstehen.

Sie sichern sich somit gute Einkommensmöglichkeiten und profitieren von der erstklassigen Infrastruktur, der hohen Lebensqualität und dem ausgezeichneten Schul- und Ausbildungssystem in der Schweiz.

Prozess

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